Rechtlicher Rahmen

Europäische offene Daten Richtlinie

Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Die Richtlinie basiert auf dem allgemeinen Grundsatz, dass öffentliche und öffentlich finanzierte Daten für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke weiterverwendet werden sollten.

Die inhaltlichen Änderungen des Rechtstextes konzentrieren sich auf die folgenden Bereiche:

  • Bereitstellung des Zugangs zu dynamischen Daten in Echtzeit und durch geeignete technische Mittel;
  • Ausweitung des Angebots an wertvollen staatlichen Daten zur Weiterverwendung; neue Formen von Exklusivitätsvereinbarungen;
  • neue Formen von Exklusivitätsvereinbarungen;
  • die Anwendung von Ausnahmen von dem Grundsatz, dass nur die Grenzkosten in Rechnung gestellt werden dürfen;
  • das Verhältnis zwischen dieser Richtlinie und bestimmten Rechtsinstrumenten.

Durchführungsverordnung vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung einer Liste spezifischer hochwertiger Datensätze und der Modalitäten für ihre Veröffentlichung und Weiterverwendung.

Umsetzung der Richtlinie

Die Umsetzung der Richtlinie in belgisches Recht erfolgt sowohl auf föderaler Ebene als auch auf Ebene der Länder:

Andere Vorschriften über den Austauch von spezifischen Daten

Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)

Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)