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Die Richtlinie basiert auf dem allgemeinen Grundsatz, dass öffentliche und öffentlich finanzierte Daten für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke weiterverwendet werden sollten.
Die inhaltlichen Änderungen des Rechtstextes konzentrieren sich auf die folgenden Bereiche:
Durchführungsverordnung vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung einer Liste spezifischer hochwertiger Datensätze und der Modalitäten für ihre Veröffentlichung und Weiterverwendung.
Die Umsetzung der Richtlinie in belgisches Recht erfolgt sowohl auf föderaler Ebene als auch auf Ebene der Länder:
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