Häufig gestellte Fragen

Offene Daten

Was sind offene Daten ?

Im Einzelnen handelt es sich um Daten, die:

  • von öffentlichen Verwaltungen im Rahmen ihrer öffentlichen Aufträge erhoben werden;
  • keine datenschutzsensiblen Informationen (oder nicht mehr) enthalten;
  • nicht dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums unterliegen;
  • in einem Format freigegeben werden, das leicht automatisch verarbeitet werden kann;
  • für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke weiterverwendet werden können.

Bei offenen Daten sollten die Einschränkungen für die Wiederverwendung so gering wie möglich gehalten werden. Dies wird unter anderem durch die Verwendung von offenen Standards und offenen Lizenzen erreicht.

Die Intention offener Daten ist, dass die Weiterverwender die Daten leicht finden können, dass sie wiederverwendbar sind und dass keine unnötigen Einschränkungen oder Bedingungen auferlegt werden. Der Begriff "offen" ist für die Interoperabilität von entscheidender Bedeutung. Interoperabilität bezieht sich auf die Fähigkeit verschiedener Systeme und Organisationen, zusammenzuarbeiten. In diesem Fall bezieht sie sich auf die Fähigkeit, verschiedene Datensätze zu kombinieren. 

Was bringt es den Bürgern ?

Eine transparente Behörde ist eine Voraussetzung für die Beteiligung der Bürger, damit sie bei gesellschaftlichen Debatten über genaue Informationen verfügen, die sie zur Analyse politischer Entscheidungen, zur Recherche von Fakten und zur Meinungsbildung nutzen können. Da eine Behörde nicht immer Einblick in die Informationen hat, die für die Bürger wirklich relevant sind, ist es sinnvoll, dass auch rohe Basisdaten zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise können Organisationen, Bürger und Unternehmen selbst relevante Informationen erstellen und sich durch die Entwicklung kreativer Lösungen aktiv beteiligen.

Was bringt es der Wirtschaft ?

Nach Angaben der Europäischen Kommission könnte sich der wirtschaftliche Gesamtnutzen, der sich aus der Zugänglichmachung von Behördendaten ergibt, auf 40 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. Das wirtschaftliche Potenzial liegt dabei nicht nur in der Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors für neue Produkte und Dienstleistungen, sondern auch in Effizienzgewinnen für öffentliche Verwaltungen. Für Belgien schätzte Agoria, der Branchenverband der Technologieindustrie, den potenziellen Nettogewinn durch die Öffnung öffentlicher Daten auf 900 Millionen Euro. (Jahr 2013)

Was bringt es der Behörde ?

Verbesserung der Datenqualität: Offene Daten können die Datenqualität verbessern, da der öffentliche Dienst durch Feedback-Mechanismen dazu angehalten wird, seine eigene Datenqualität zu verbessern, bevor er die Daten nach außen gibt.

Stärkung der Legitimität: Die Legitimität einer Organisation wird gestärkt, indem die in ihrem Besitz befindlichen Informationen für andere Zwecke genutzt werden.
Stärkere Außenorientierung der Verwaltungen: Durch die Entscheidung für eine offene-Daten-Strategie wird eine Verwaltung ermutigt, nach außen zu schauen und stärker mit externen Partnern zusammenzuarbeiten.

Vorteile der Standardisierung: Wenn mehr Daten nach (offenen) Standards zugänglich gemacht werden, können auch andere Verwaltungen diese Daten leichter wiederverwenden. Dies erhöht die Interoperabilität der Verwaltung.

Datensätze publizieren

Welche Organisationen sollten offene Daten veröffentlichen ?

Das Gesetz über offene Daten und die Wiederverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, Artikel 2, 1°:

  • der Föderalstaat;
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts die vom Föderalstaat abhängig sind;;
  • die Personen, unabhängig von ihrer Form und Art, die
    • zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben,
    • und Rechtspersönlichkeit besitzen,
    • und deren Tätigkeit entweder überwiegend von den unter den Buchstaben a) oder b) genannten öffentlichen Stellen oder Einrichtungen finanziert wird oder deren Leitung der Aufsicht durch diese öffentlichen Stellen oder Einrichtungen unterliegt oder bei denen mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans von diesen öffentlichen Stellen oder Einrichtungen ernannt werden;
  • die Verbände, die aus einer oder mehreren der unter den Buchstaben a), b) oder c) genannten öffentlichen Stellen bestehen.

Um welche Daten geht es genau ?

Nach dem Prinzip "open by default" sind alle Daten offene Daten, es sei denn, es gibt einen guten Grund, dies nicht zu tun (z. B. wenn die Daten datenschutzsensible Informationen enthalten). Weitere Erläuterungen finden Sie im Gesetz über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors vom 4. Mai 2016, Artikel 3 und 4.

Einige Beispiele:

  • offene Daten: Haushaltszahlen, Bevölkerungsstatistiken, Luftqualitätsmessungen, Glossare
  • keine offenen Daten: individuelle Steuererklärungen, gekaufte Verzeichnisse die nicht im Besitz der Regierung sind

Müssen sich (Wieder-)Benutzer registrieren ?

Die föderale Strategie für offene Daten des Bundes sieht unter Punkt 2 ("Proaktive Bereitstellung") vor, dass Bürgern oder Unternehmen, die Daten einsehen oder weiterverwenden wollen, keine zusätzlichen Formalitäten auferlegt werden sollen, wie etwa eine obligatorische Registrierung.

Das heißt, die Nutzer sollten Datensätze herunterladen können, ohne dass eine Anmeldeseite oder ein Pop-up-Fenster angezeigt wird

Das macht auch Sinn: Besucher von Behörden-Websites müssen sich auch nicht registrieren oder anmelden, um PDF-Broschüren herunterzuladen oder um auf nicht-personenbezogene Informationen zuzugreifen.

Welche Lizenz ist gültig ?

Das RD vom 2. Juni 2019 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors sieht eine Kaskadenlogik für föderale Datensätze vor.

Die "offene Lizenz" (CC0-Erklärung), die die kostenlose Weiterverwendung von Daten für nichtkommerzielle und kommerzielle Zwecke erlaubt, gilt wann immer möglich.
Jede Abweichung von dieser Lizenz wird von der zuständigen Behörde ausdrücklich begründet (Prinzip "comply or explain").

  • In der Regel: keine Bedingung = gemeinfrei = Creative Commons Zero (CC0)
  • "Quellennangabe" Bedingung = CC-BY-Lizenz + Begründung
  • "Gebühr" Bedingung = Musterlizenz "Weiterverwendung gegen Gebühr" + ausführliche Begründung
  • Besondere Bedingungen = Musterlizenz, die von der Regierung angepasst werden muss + ausführliche Begründung

Wo werden die Datensätze veröffentlicht ?

Das Portal data.gov.be enthält nur Links zu offenen Datensätze und bietet derzeit keinen Platz für die Speicherung offener Datendateien. Die öffentlichen Verwaltungen sind selbst für die Speicherung und Verwaltung von Dateien mit offenen Daten verantwortlich, vorzugsweise auf ihren eigenen Websites. Wenn die Dateien über mehrere Seiten verteilt sind, ist es ratsam, auch eine Übersichtsseite mit einer Liste der Dateien (und/oder Links zu den Seiten, auf denen sie zu finden sind) zu erstellen.

Sind die Dateien relativ groß oder werden sie voraussichtlich sehr häufig heruntergeladen, ist es ratsam, sie auf einen separaten Server zu legen.

Over dit portaal

Wie werden Datensätze ausgewählt ?

Behörden, die im Besitz von Daten sind, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhoben wurden, sollten diese Daten so weit wie möglich für die Weiterverwendung durch Bürger, Forscher, Unternehmen oder andere Behörden zur Verfügung stellen. Offene Datensätze werden in einem leicht zu automatisierenden Format veröffentlicht. Je nach den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen stellen diese Dienste die nützlichsten Datensätze zur Verfügung, die sich am besten für eine Wiederverwendung eignen.

Wie kommen die (Links zu) Datensätze in dieses Portal ?

Um Doppelarbeit zu vermeiden und die Daten so aktuell wie möglich zu halten, wird so viel wie möglich automatisiert. Auf dem Portal selbst werden daher keine manuellen Eingaben vorgenommen. Es ist beabsichtigt, dass die Datensätze (Links zu und Daten über) automatisch von den Websites des öffentlichen Dienstes übernommen werden.

Dieses föderale Portal integriert Daten aus einer Reihe anderer (auch regionaler) Portale: Datensätze, die bereits auf einem dieser Portale verzeichnet sind, werden daher automatisch auf data.gov.be gelistet. Wenn die Datensätze noch nicht auf einem der anderen Portale beschrieben sind, können die Metadaten auf verschiedene Weise bereitgestellt werden:

  • Am besten ist es, eine Metadaten-Datei an einem festen Ort auf der eigenen Website zu platzieren, vorzugsweise im europäischen DCAT-AP-Format, mit Verweisen auf die Datensätze.
  • Bestimmte Plattformen verfügen über einen Webdienst/eine API, über die Metadaten strukturiert abgerufen werden können.
  • Es ist auch möglich, auf der eigenen Website eine Übersichtsseite - als vorübergehende Lösung - mit einer Übersicht über die offenen Datenbestände zu erstellen. Vorbehaltlich der erforderlichen Vereinbarungen kann die Seite dann mit den vom FÖD BOSA zu diesem Zweck entwickelten Tools "verschrottet" werden.

Welche zusätzlichen Daten (Metadaten) werden benötigt ?

Für eine ordnungsgemäße Veröffentlichung von Datensätzen sind die folgenden Daten erforderlich:

  • Organisation die die Datensätze veröffentlicht
  • Kontaktinformationen für Weiterverwender (dies kann eine allgemeine Mailbox sein)
  • sprachneutraler eindeutiger Code
  • Titel und kurze Beschreibung
  • direkte(r) Link(s) zu der/den herunterladbaren Datei(en)
  • Übersichtsseite, auf der weitere Erklärungen zu finden sind
  • Lizenz
  • Datenformat

Weitere nützliche Daten sind:

  • Schlüsselwörter
  • wie häufig die Datensätze aktualisiert werden
  • Datum der letzten Modifikation
  • Zeitraum, der von den Daten abgedeckt wird

Warum sind einige Datensätze noch nicht verfügbar ?

Da die Datenmengen groß sind, kann es manchmal einige Zeit dauern, bis ein bestimmter Datensatz im richtigen Format und wiederverwendbar angeboten werden kann. Die europäische Richtlinie und die belgischen Gesetze lassen Ausnahmen zu, z. B. Daten, die unter den Schutz personenbezogener Daten fallen, sowie Informationen zur Staatssicherheit usw. Das Kontaktformular kann genutzt werden, um Fragen zu stellen oder Vorschläge zu Datensätzen zu machen, die auf diesem Portal noch fehlen.