Gebühren

Für die Weiterverwendung von Dokumenten werden keine Gebühren erhoben.

Die Deckung der Grenzkosten für die Vervielfältigung, Bereitstellung und Verbreitung von Dokumenten sowie für die Anonymisierung personenbezogener Daten und für Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen kann jedoch zulässig sein für

  • öffentliche Einrichtungen, die Einnahmen erzielen müssen, um einen erheblichen Teil der Kosten für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zu decken;
  • Bibliotheken (einschließlich Universitätsbibliotheken), Museen und Archive;
  • öffentliche Unternehmen.

Die folgenden öffentlichen Einrichtungen erheben in bestimmten Fällen Gebühren: