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Diese Tabelle enthält die Zahl der in dem betreffenden Jahr eingereichten Anträge und die Zahl der Anträge, die am 31. Dezember des Jahres noch bearbeitet oder bereits abgeschlossen wurden. Die Zahl der Neuanträge schwankt zwischen 3.500 und 3.600 pro Jahr. Ein erster Höhepunkt fand 2015 nach der Gesetzesänderung statt, mit der unter anderem die Einkommensobergrenze für Unterhaltsvorschüsse abgeschafft wurde. Im zweiten Halbjahr 2018 wurden die Vorschriften für die Einreichung eines Antrags verschärft: Von nun an muss jedem Antrag nicht nur der Vollstreckungstitel, sondern auch die Zustellung dieses Titels beigefügt werden. Dies führte zu einem leichten Rückgang der Zahl der Anträge im Jahr 2018 und vor allem im Jahr 2019. Diese Situation hat sich ab 2020 erholt. Im Jahr 2020 war ein starker Rückgang der Zahl der abgeschlossenen Anträge zu verzeichnen. Dies ist hauptsächlich auf die Einführung einer neuen IT-Anwendung zurückzuführen, die es ermöglicht, mehrere Änderungen innerhalb einer Anwendung zu verarbeiten, ohne die betreffende Anwendung neu starten zu müssen.
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