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Diese Tabelle enthält für jedes Kalenderjahr: die Zahl der von den Verwaltungsteams überprüften Anmeldungen; die Zahl der geänderten Steuererklärungen sowie die Höhe der sich aus diesen Änderungen ergebenden Einkommenszuschläge; die Zahl der Veranlagungen von Amts wegen wegen wegen Fehlens einer Steuererklärung sowie die Höhe der infolge dieser Veranlagungen von Amts wegen besteuerten Einkünfte (Steuerbemessungsgrundlage). Die Tabelle enthält auch Einzelheiten zu den einzelnen Steuerjahren. Nach der Coronavirus-Krise im Jahr 2020 war die Allgemeine Steuerverwaltung gezwungen, die Kontaktaufnahme mit den Steuerzahlern vorübergehend auszusetzen. Folglich verzögerte sie sich sowohl für das Veranlagungsjahr 2019 als auch für das Veranlagungsjahr 2020 bei der Behandlung von Nichteinlegern (einschließlich der Versendung von Mahnschreiben, gefolgt von der Veranlagung von Amts wegen oder der Einstufung). Im Jahr 2016 hat die Allgemeine Steuerverwaltung ihre Struktur angepasst, um sich zu einer zielgruppenorientierten Organisation (Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen) und zu standardisierten Arbeitsverfahren (sogenannten "Prozessen") zu entwickeln. Diese Prozesse ermöglichen es, die Arbeitsweise zu vereinheitlichen. Der Verwaltungsprozess zielt unter anderem darauf ab, Erkennen und Korrigieren von objektiven Anomalien. Diese Anomalien betreffen den Inhalt der Erklärung, der objektiv zu korrigieren ist. Es handelt sich in keinem Fall um eine Überprüfung der steuerlichen Situation, wie im Kontrollprozess beschrieben. Diese Anomalien zielen vielmehr darauf ab, eine regelmäßigere Erstbehandlung für das Finanzministerium und eine gerechtere Erstbehandlung für den Steuerzahler zu gewährleisten. Ergreifen Sie Maßnahmen, wenn die Erklärungen nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt eingereicht werden. Anwendung des Veranlagungsverfahrens von Amts wegen bei Nichteinreichung. Verschreibung verhindern. Die Allgemeine Steuerverwaltung verbessert auch kontinuierlich die Anwendung Biztax, in die juristische Personen ihre Steuererklärung eintragen. Diese Verbesserungen wirken sich positiv auf die Qualität der über die Biztax-Anwendung eingereichten Anmeldungen aus und verringern das Fehlerrisiko bei den Anmeldungen. Darüber hinaus konzentriert sich die allgemeine Steuerverwaltung zunehmend auf gezielte Managementmaßnahmen, was zu besseren Ergebnissen führt. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Maßnahmen im Bereich der Verwaltung die Compliance der betroffenen Steuerpflichtigen erhöhen und somit langfristig die Zahl der Berichtigungen verringern. Die von diesen Handlungen betroffenen Steuerpflichtigen haben nämlich keine betrügerische Absicht. Ihre Fehler sind auf ein falsches Verständnis der Gesetzgebung zurückzuführen. In diesen gezielten Aktionen erklärt ihnen die Allgemeine Steuerverwaltung, wie sie bestimmte Daten korrekt melden können. Die Allgemeine Steuerverwaltung ist eine zielgruppenorientierte Organisation, die sich aus drei Verwaltungen zusammensetzt: die Privatverwaltung; Verwaltung kleiner und mittlerer Unternehmen; Verwaltung von Großunternehmen. Es gibt einige Ausnahmen: Bis zum 30. Juni 2020 umfasste die Privatverwaltung auch das Mehrzweckzentrum Eupen, das alle Dossiers im deutschsprachigen Raum bearbeitete: Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen und große Unternehmen. Dieses Zentrum wurde am 1. Juli 2020 abgeschafft. Die Fälle werden nun von den Zentren P Lüttich und KMU Lüttich je nach Art der betroffenen Steuerpflichtigen bearbeitet. Die Verwaltung für kleine und mittlere Unternehmen umfasst ferner: das Kontrollzentrum Brüssel 4, das die Dossiers der Abgeordneten bearbeitet; das Auslandszentrum, das bis zum 30. Juni 2020 alle Fälle von Gebietsfremden (natürliche Personen und Gesellschaften) bearbeitete. Am 1. Juli 2020 wurde der Name "Ausländisches Zentrum" in "KMU-Zentrum Spezifische Materialien" geändert. Dieses Zentrum ist zuständig für: Berufssteuervorabzug und Mobiliensteuervorabzug für alle Steuerpflichtigen und Gebietsfremden; die Steuer der Gebietsfremden; Mehrwertsteuer für Gebietsfremde, die mehrwertsteuerpflichtig sind;
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