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Diese Tabelle enthält eine Aufschlüsselung der Barerstattungen, die für die Berechnung der "reinen Mehrwertsteuer" getrennt gehalten werden, wie in den Allgemeinen Anmerkungen zum Bundeshaushalt angegeben. Die "reine Mehrwertsteuer" ist die Differenz zwischen den erhobenen MwSt-Bruttoeinnahmen und den MwSt-Erstattungen. Die Zahl wird auf Jahresbasis und in Tausend Euro angegeben. Anmerkung: Erstattungen und Berichtigungen durch die Allgemeine Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (GAD&A) werden nachrichtlich angegeben, sind aber nicht in der Gesamtsumme enthalten. Wie üblich werden sie bereits von der reinen Brutto-Mehrwertsteuer abgezogen, die von der AGD&A erhoben wird.
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