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In dieser Tabelle sind die von der AGPR erhaltenen Zahlungen nach Art der Verbindlichkeiten und nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs (bei Fälligkeit, nach Fälligkeit für im selben Jahr entstandene Verbindlichkeiten, nach Fälligkeit für im Vorjahr entstandene Verbindlichkeiten und nach Fälligkeit für vor dem Vorjahr entstandene Verbindlichkeiten) aufgeführt. Bei den Quellensteuern (Steuern, die spontan auf Erklärung gezahlt werden), d. h. der Mehrwertsteuer, dem Berufssteuervorabzug und dem Mobiliensteuervorabzug, werden nur die Zahlungen aufgeführt, die für die in einem Vollstreckungstitel aufgeführten Schulden eingegangen sind. Aufgrund von Änderungen in den verschiedenen IT-Anwendungen können die Daten für nichtsteuerliche Forderungen und Unterhaltsforderungen für die Jahre vor 2021 nicht gemeldet werden. Die Unterscheidung bei den erhaltenen Zahlungen zeigt, dass die durchgeführten Wiedereinziehungsmaßnahmen die Wiedereinziehung von - wenn auch geringeren - Beträgen lange nach der Entstehung der Schuld und dem Beginn dieser Maßnahmen ermöglichen.
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