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Ist der Steuerschuldner nicht in der Lage, seine steuerlichen und nichtsteuerlichen Schulden langfristig zu begleichen, so kann er die unbefristete Aussetzung der Beitreibung beantragen. Im Falle einer positiven Entscheidung wird die Begleichung eines Teils seiner Schulden nicht mehr von ihm verlangt, sofern er einen Betrag unverzüglich oder in Raten begleicht. In den letzten zwei Jahren, die von der Coronavirus-Krise geprägt waren, ist die Zahl der Anträge zurückgegangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass während dieser Krise spezifische Unterstützungsmaßnahmen gewährt wurden und die Einziehung für bestimmte Zeiträume und für bestimmte Kategorien von Schuldnern ausgesetzt wurde.
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