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Steht der Abgabenschuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, so kann er die Befreiung von den Verzugszinsen beantragen. Im Falle einer positiven Entscheidung entfallen die Verzugszinsen. In den letzten zwei Jahren, die von der Coronavirus-Krise geprägt waren, ist die Zahl der Anträge zurückgegangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass während dieser Krise spezifische Unterstützungsmaßnahmen (Verlängerung der Zahlungsfristen usw.) gewährt wurden und die Einziehung für bestimmte Zeiträume und für bestimmte Kategorien von Schuldnern ausgesetzt wurde.
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