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Diese Tabelle gibt für jedes Steuerjahr einen Überblick über die Anzahl der erwarteten Steuererklärungen für jede Art von Einkommensteuer: Körperschaftssteuer, Körperschaftssteuer, Körperschaftssteuer, Steuer für Gebietsfremde - Körperschaftssteuer und Steuer für Gebietsfremde - natürliche Personen. Da die Frist für die Abgabe der Steuererklärung unterschiedlich sein kann, nehmen wir die Situation zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres wieder auf, da sie dann die endgültige Situation widerspiegelt. Für das laufende Steuerjahr wird der Zwischenstand zum 31. Dezember dargestellt. Wir werden diese Zahlen zu einem späteren Zeitpunkt aktualisieren, um die endgültige Situation zu ermitteln. Ab dem Veranlagungsjahr 2021 stellen wir daher den Zwischenstand zum 31. Dezember und den endgültigen Stand zum 30. Juni des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres dar. Die Allgemeine Steuerverwaltung ist eine zielgruppenorientierte Organisation, die sich aus drei Verwaltungen zusammensetzt: die Privatverwaltung; Verwaltung kleiner und mittlerer Unternehmen; Verwaltung von Großunternehmen. Es gibt einige Ausnahmen: Bis zum 30. Juni 2020 umfasste die Privatverwaltung auch das Mehrzweckzentrum Eupen, das alle Dossiers im deutschsprachigen Raum bearbeitete: Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen und große Unternehmen. Dieses Zentrum wurde am 1. Juli 2020 abgeschafft. Die Fälle werden nun von den Zentren P Lüttich und KMU Lüttich je nach Art der betroffenen Steuerpflichtigen bearbeitet. Die Verwaltung für kleine und mittlere Unternehmen umfasst ferner: das Kontrollzentrum Brüssel 4, das die Dossiers der Abgeordneten bearbeitet; das Auslandszentrum, das bis zum 30. Juni 2020 alle Fälle von Gebietsfremden (natürliche Personen und Gesellschaften) bearbeitete. Am 1. Juli 2020 wurde der Name "Ausländisches Zentrum" in "KMU-Zentrum Spezifische Materialien" geändert. Dieses Zentrum ist zuständig für: Berufssteuervorabzug und Mobiliensteuervorabzug für alle Steuerpflichtigen und Gebietsfremden; die Steuer der Gebietsfremden; Mehrwertsteuer für Gebietsfremde, die mehrwertsteuerpflichtig sind; Steuern, die Einkommensteuern gleichgestellt sind; Verschiedene Steuern. Die „Administration Particuliers“ befasst sich nun mit den Fällen von Gebietsfremden – natürlichen Personen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. In dieser Tabelle bedeutet der Begriff „Steuerpflichtiger“: auf dem Gebiet der Steuer der natürlichen Personen und der Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen: die Person(en), die zusammen eine Erklärung ausfüllt (und nicht die einzelne natürliche Person) und deren Erklärung spätestens zu dem in der Überschrift der Tabelle angegebenen Zeitpunkt erwartet wird; auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer, der Steuer der juristischen Personen und der Steuer der Gebietsfremden - Gesellschaften: die Zahl der Anmeldungen, die ein Einzelunternehmen einreichen muss (und nicht die Zahl der Einzelunternehmen), die spätestens zu dem im Titel der Tabelle angegebenen Zeitpunkt erwartet werden. Dies kann sich auf ein "normales" Steuerjahr beziehen, aber auch auf ein "besonderes" Steuerjahr (Erklärung, die sich nicht auf ein ganzes Jahr bezieht). Die Zahlen von 2017 bis 2020 der Administration Particuliers zu den Steuerpflichtigen in den Bereichen Körperschaftssteuer, Körperschaftssteuer, Steuer für Gebietsfremde - Körperschaftssteuer und Steuer für Gebietsfremde - natürliche Personen beziehen sich auf Dossiers, die vom Centre polyvalent Eupen bearbeitet wurden. Die Zahlen für gebietsfremde Steuerpflichtige - Unternehmen, die in der Verwaltung für Großunternehmen aufgeführt sind, beziehen sich auf Unternehmen, die das Kriterium "besonderer Tätigkeitsbereich" erfüllen (insbesondere Banken und Versicherungen). Die Administration Grandes Entreprises hingegen bearbeitet keine Steuererklärungen für natürliche Personen oder für Gebietsfremde - natürliche Personen. Was die Steuererklärungen von Gebietsfremden (INR) - natürlichen Personen betrifft, so ist der erhebliche Anstieg der Zahl der Steuerpflichtigen für das Steuerjahr 2020 auf die Einführung der neuen Anwendung "INR-Unternehmen" zurückzuführen. Vor dem Steuerjahr 2020 mussten die Steuerpflichtigen die Initiative ergreifen, sich als gebietsfremder Steuerpflichtiger - natürliche Personen - registrieren zu lassen. Seit dem Steuerjahr 2020 richtet die Steuerverwaltung auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen die Einheit INR ein. Legende: 0 = Nullwert.
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