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Die CADA ist eine Verwaltungsgerichtsbarkeit unter dem Vorsitz eines Richters. Sie erhält die Klage von jeder Person, die Schwierigkeiten hat, eine Kopie eines Verwaltungsdokuments einzusehen oder zu erhalten, und entscheidet im Licht des Dekrets vom 22. Dezember 1994 über die Öffentlichkeit der Verwaltung über die Erheblichkeit eines etwaigen Ablehnungsgrundes der Verwaltungsbehörde. Die CADA ist auch die Beschwerdeinstanz für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Hier finden Sie seine Entscheidungen.
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