Teilnehmen
Teilen Sie Ihre Datensätze und Anwendungen mit der Open Data Community
Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 1. Juli 2010 über die Bedingungen und Modalitäten der Zulassung von Laboratorien oder Stellen im Bereich Lärm bestimmt in seinem Art. 3, dass Laboratorien und Stellen für folgende Kategorien zugelassen werden können: Schallmessungen zur Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften, allgemeinen, sektoralen, integralen, besonderen oder ergänzenden Bedingungen, die durch eine Umweltgenehmigung, eine kombinierte Genehmigung, eine Erklärung oder eine andere Genehmigung, Registrierung oder Genehmigung ohne akustische Modellierung vorgeschrieben sind.Akustische Studien, die im Rahmen durchgeführt werden:Studien zur Bewertung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, allgemeinen, sektoralen, integralen, besonderen oder ergänzenden Bedingungen, die durch eine Umweltgenehmigung, eine kombinierte Genehmigung, eine Erklärung oder eine andere Genehmigung, Registrierung oder Genehmigung vorgeschrieben sind und eine akustische Modellierung umfassen;Technisch-ökonomische Studien im Sinne von Art. 26 des Erlasses der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der allgemeinen Betriebsbedingungen der im Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung genannten Einrichtungen;Studien zu Umweltauswirkungen.Akustische Studien, die im Rahmen von Lärmkarten und Aktionsplänen durchgeführt werden, die im Rahmen des Erlasses der wallonischen Regierung durchgeführt werden. vom 13. Mai 2004 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.Überprüfung und Kontrolle von Schallpegelmessern und -messgeräten mit Ausnahme der Überprüfung und Kontrolle vor dem Inverkehrbringen.
Teilen Sie Ihre Datensätze und Anwendungen mit der Open Data Community