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Mit einem Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2018 wurde eine neue Regelung für die Zulassung von Bohrern eingeführt. Diese Zulassung erstreckt sich auf die Tätigkeitsbereiche Bohrungen und Bohrlochausrüstungen, die dazu bestimmt sind, a) eine künftige Grundwasserentnahme; b) Installation geothermischer Sonden; c) geologische Erkundung und Prospektion; d) die Implantation von Piezometern.Bei Zulassungsanträgen ist auf folgende Vorgehensweise zu verweisen:
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