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Der Bezugsrahmen Landschaftsbereiche umfasst die Bereiche und Sektoren des Artikels 83. - § 1 des Landschaftsdekrets (in der Fassung des B.S. 17-12-2020). Die in der Föderation Wallonie-Brüssel organisierten Hochschulstudien sind alle einem oder mehreren Landschaftsbereichen zugeordnet. Die Bereiche Landschaft bündeln die Bereiche zu einem gemeinsamen Thema. • Begriffsbestimmungen Studienbereich: Wissenszweig, der einem oder mehreren Studiengängen entspricht Sektor: Zusammenführung mehrerer Studienbereiche • Granularität Das Feld Landschaftsbereich identifiziert jede Zeile im Datensatz eindeutig. • Quelle Die Daten stammen aus der Datenbank "Habilitation und Programmiertes Angebot der Hochschulbildung" (HOPS). Log-Änderungen 2021-10-04: Aktualisierung des Informationsbereichs 2022-12-12: Aktualisierung der Metadaten zum geografischen Erfassungsbereich (Korrektur: Fehler "Zero or more than one hit") 2022-12-14: Korrigieren von Muscheln im Datenwörterbuch
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