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Die Karte mit den Tiefenkriterien hilft Ihnen, die Tiefe zu bestimmen, bis zu der eine Meldepflicht für Bohrungen unter Rubrik 55.1 (vertikale Bohrungen) besteht und ab welcher Tiefe eine Umweltgenehmigung beantragt werden muss (Kartenschicht VLAREM Zug 2013, gültig ab 4. Oktober 2014).
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