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Schicht mit öffentlichem Grün und Wasser (ohne Plätze, Gebäude und privates Grün), klassifiziert nach Zugänglichkeit (zugänglich, bedingt zugänglich und unzugänglich) und Hauptklassifikation (landwirtschaftliches Grün, natürliches Grün, nutzbares Grün, strukturelles Grün, wartendes Grün und Wasser). (siehe auch Geodatenportal - https://geoportaal.antwerpen.be/portal/home/search.html?q=green , offenes Geodatenportal - http://portaal-stadantwerpen.opendata.arcgis.com/datasets?q=green , quantifiziert in Stadt in Zahlen - https://stadincijfers.antwerpen.be/Databank/Jive/?workspace_guid=61cc2c… ). Diese Datenschicht wird jährlich im Januar aktualisiert, sofern die Einrichtung jährlich von dem betreffenden Sektor/Dienst verwaltet und aktualisiert wird. Landwirtschaftliches oder landwirtschaftliches Grün: Grünflächen mit landwirtschaftlicher Funktion. Dies können Landwirtschaft, Weideland und landwirtschaftliche Straßen sein. - unter bestimmten Bedingungen zugänglich: Freizeitnutzung (=grün erleben). Recreational Sharing bedeutet, dass dieser Raum durch zugängliche Wege in oder entlang der Gegend erlebt werden kann. Auf diesen begehbaren Wegen sind nur passive Formen der Erholung erlaubt (Gehen, Ausruhen, Sitzen). - unzugänglich: kann nicht betreten werden (z.B. eingezäunt, Verbotsschild). Natürlich grün: Grünflächen mit Naturfunktion wie besondere Schutzgebiete (Flämisches Ökologisches Netz-VEN, Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) und von Natuurpunt oder ANB verwaltete Naturgebiete. - unter bestimmten Bedingungen zugänglich: Freizeit Mitbenutzung. z.B. Hobokense Polder, Wolvenberg (=grün erleben). Recreational Sharing bedeutet, dass dieser Raum durch zugängliche Wege in oder entlang der Gegend erlebt werden kann. Nur passive Formen der Erholung sind auf diesen begehbaren Wegen erlaubt. (Laufen, Ausruhen, Sitzen). - unzugänglich: kann nicht betreten werden (z.B. eingezäunt, Verbotsschild), z.B. Fort 7 in Wilrijk und Kuifeend im Hafen. Grün zur Verwendung: Grün ausgestattet für den Einsatz: Parks, Gebäudebegrünung, Hängebegrünung, Fortbegrünung, Friedhöfe (ohne Plätze) und schließlich bestimmte Bereiche wie Sportplätze, Spielplätze, Kleingärten und Hundewanderungsgebiete. - zugänglich: alle öffentlich zugänglichen Grünflächen zur Nutzung ohne Flächenbeschränkung: Parks, Taschenparks, hängendes Grün, Fortgrün, Hundewanderungsgebiet, Stadtwald, Spielwald, Friedhof, grüne Spielplätze, öffentlich zugängliches Gebäudegrün. - unter bestimmten Bedingungen zugänglich: Hierbei handelt es sich um eine Einschränkung der öffentlichen Nutzung: nur zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Gruppen (z.B. Mitglieder wie Sportvereine, etc.) zugänglich, z.B. Zoo, Caravanpark, Sportplätze. Strukturelles Grün: Grünflächen mit Pufferfunktion (visueller Puffer, Lärmpuffer oder Puffer zur Luftqualität) entlang großer Infrastrukturen, von Autobahnen über Eisenbahnen bis hin zu Geschäftsgebäuden. Warten grün: Grundstücke, deren Fertigstellung noch aussteht (Projektentwicklung, Gewerbegebiet, große Privatdomänen usw.). Die Ländereien im Hafen, die für die Hafenentwicklung reserviert sind, gehören ebenfalls zu dieser Klassifizierung. Wasser: Wasserkörper, die nicht zu anderen Kategorien gehören, insbesondere Docks, schiffbare Flüsse, Wasser, das mehr als 30 % des Grüns ausmacht, Kläranlagenbecken. - unter bestimmten Bedingungen zugänglich: Freizeit Mitbenutzung. z.B. Galgenweel, Burchtse Weel, Dokken, Schelde (=grün erleben). - unzugänglich: Docks im Hafen, Albertkanaal, Lobroekdok.
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