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Diese Daten werden täglich aufbewahrt und sind daher immer auf dem neuesten Stand Zusammenfassung: Die Baupläne sind im Stadtplanungsgesetz (Dekret über die Raumordnung, koordiniert am 22. Oktober 1996) festgelegt. den Regionalplan, den allgemeinen Bauplan (A.P.A.) und den Sonderbauplan (B.P.A.). In einem besonderen Bauplan ist für den betreffenden Teil des Gemeindegebiets Folgendes anzugeben: die bestehende Situation; die genaue Bestimmung der verschiedenen Teile des Gebiets zu Wohnzwecken, zur Industrie, zur Landwirtschaft oder zu anderen Zwecken; die Route etwaiger Änderungen des bestehenden Straßennetzes; Regeln für die Lage, Größe und den Wohlstand von Gebäuden und Zäunen sowie Regeln für Innenhöfe und Gärten. Sie kann auch folgende Angaben enthalten: Vorschriften für den Bau und die Ausrüstung von Straßen, bau- und pflanzungsfreien Streifen; Orte, die für den Bau von Grünflächen, Waldreservaten, Sportplätzen und Friedhöfen bestimmt sind, sowie öffentliche Gebäude und Denkmäler; wenn sich eine Flurbereinigung oder Flurbereinigung als notwendig erweist, die Grenzen der neuen Grundstücke unter Angabe, dass diese Grenzen vom Rat der Stadträte mit Zustimmung der flämischen Regierung geändert werden können. Die oben aufgeführten Vorschriften können Eigentumsbeschränkungen, einschließlich Bauverbote, umfassen. Liegt ein regionaler, regionaler oder allgemeiner Plan vor, so muss der Sonderplan seinen Anweisungen und Bestimmungen entsprechen und diese ergänzen. Sie kann bei Bedarf davon abweichen. Seit dem neuen Dekret über Raumplanung vom 18. Mai 1999 (DRO) wurde das frühere System der Regionalplanänderungen und BPA durch die flexibleren Raumordnungspläne (SIP) ersetzt, die von den drei Ebenen der Behörde, nämlich der Gemeinde, der Provinz und der Region, auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips erstellt werden. Diese Pläne werden zur Umsetzung der Raumordnungspläne erstellt und werden daher immer aus der Perspektive eines Raumordnungsplans erstellt. Bei den letzteren handelt es sich um strategische Politikpläne, die für einen bestimmten Planungszeitraum angeben, wie der Raum des betreffenden Gebiets entwickelt und verwaltet wird. Eine RUP enthält Bestimmungs-, Verwaltungs- und Layoutelemente. Diese Informationen sind in städtebaulichen Vorschriften enthalten, die für ein Grundstück gelten und daher eine räumliche Verbindung aufweisen (unabhängig davon, ob sie mit Parzellen verbunden sind oder nicht). Die hier veröffentlichte Schicht „BPA-RUP-Bodenfläche (aktueller Zustand)“ ist eine digitale Vektorversion der zusammengeführten aktualisierten BPAs und RUPs für Antwerpen und wird am besten in Kombination mit den ursprünglichen gescannten analogen Plänen verwendet. Die Schicht ist Teil einer umfangreicheren Datei, die aus 9 Schichten besteht, nämlich den BPA-RUP-Substraten, den Überdrucken (in 2 Schichten, je nachdem, ob geometrisch genau oder nicht), den Linien (in 2 Schichten, je nachdem, ob geometrisch genau oder nicht), den Punkten (in 2 Schichten, je nachdem, ob geometrisch genau oder nicht), einer Schicht für die möglichen Teilzonen innerhalb der RUP und der BPA- oder RUP-Kontur (Teil des Planungsregisters). Hier werden nur die aktualisierten Zielgebiete (die sogenannte "Bodenfarbe" z.B. "Bürozone") der rechtsgültigen BPAs und RUPs angezeigt und dokumentiert. Diese Schicht ist per Definition nicht überlappend innerhalb desselben BPA oder RUP (im Gegensatz zu der Überdruckschicht, die überlappende Teile enthalten kann). Die Struktur wurde gemäß der Richtlinie http://www2.vlaanderen.be/spatial/registers/digirups/digirups.html festgelegt. Für die städtischen RUPs von Antwerpen wird das Hauptziel aus der Liste im RUPs-Handbuch ausgewählt. (Die Farbgebung basiert ebenfalls darauf) Zweck: Die Zielkonturen dienen der Unterstützung der Raumplanung und Beratung in Antwerpen auf allen politischen Ebenen. Es ist eine wichtige Informationsschicht bei der Vorbereitung, Umsetzung und Bewertung der Politik durch räumliche Analyse, Kartographie und automatisierte Dateiverarbeitung. Erstellung: Digitalisierung der BPA-Destinationen der rechtsgültigen BPAs auf der Grundlage von gescannten und georeferenzierten Scans.Jüngste BPAs und kommunale RUPs werden im GIS-Format veröffentlicht, Die provinziellen und regionalen RUPs sind per Dekret in GIS erforderlich, das von der zuständigen Regierung bereitgestellt wird.
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