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Diese Daten werden täglich aufbewahrt und sind daher immer auf dem neuesten Stand Zusammenfassung: Das Dekret über die Raumordnung (18. Mai 1999) sieht vor, dass das bisherige System der regionalen Planänderungen durch sogenannte Raumordnungspläne (RUP) ersetzt wird. Die Regionalpläne bleiben gültig, solange sie nicht durch diese neuen Pläne ersetzt wurden. RUP können auf folgenden Ebenen erstellt werden: regionale Raumordnungspläne für einen Teil oder Teile des Gebiets der Region; provinzielle Raumordnungspläne für einen Teil oder Teile des Gebiets der Provinz; kommunale Raumordnungspläne für einen Teil oder Teile des Gemeindegebiets. Die Raumordnungspläne gehen immer von der Vision des von der entsprechenden Ebene erstellten Raumordnungsplans aus. Ein Raumordnungsplan muss Folgendes enthalten: einen grafischen Plan, aus dem hervorgeht, für welche Flächen der Plan gilt; die damit verbundenen städtebaulichen Anforderungen an die Nutzung, das Layout und/oder das Management; eine Darstellung der tatsächlichen und rechtlichen Lage; die Beziehung zu dem Raumordnungsplan oder den Raumordnungsplänen, deren Umsetzung es ist; gegebenenfalls eine erschöpfende Liste der Vorschriften, die dem Raumordnungsplan zuwiderlaufen und aufgehoben werden; gegebenenfalls den Bericht über die räumliche Sicherheit, den Bericht über die Umweltauswirkungen des Plans und/oder die entsprechende Bewertung. (siehe auch BPA-Konturen) Quelle: http://www.spatial planning.be Zweck: Die Schicht zeigt die Konturen der genehmigten und untersuchten RUPs und dient der Unterstützung von Raumplanungs- und Beratungsdiensten in Antwerpen auf allen politischen Ebenen. Es ist eine wichtige Informationsschicht bei der Vorbereitung, Umsetzung und Bewertung der Politik durch räumliche Analyse, Kartographie und automatisierte Dateiverarbeitung. Erstellung: Die Schicht wurde nach der „Technischen Richtlinie für den Austausch von Raumordnungsplänen im Vektorformat - Version 1.0 Oktober 2001“ erstellt. Siehe http://web.gisvlaanderen.be/gis/gistechniek/recommendations/contour.jsp site gis Vlaanderen. Gemäß dem Dekret müssen die von den höheren Behörden (GRUP oder PRUP) erstellten RUPs digital an die Gemeinde gesendet werden, in der sie sich befinden.
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