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Zusammenfassung: Geschützte Landschaften Zweck: Wird für die Durchführung einer öffentlichen Untersuchung bei der Beantragung einer Baugenehmigung verwendet. Um bestimmte Dienstbarkeiten und Beratungsanfragen bei der Beantragung eines Stadtentwicklungszertifikats oder einer Planungsgenehmigung einzusehen. Auch bei der Erstellung von Sonderbauplänen, dem kommunalen Raumordnungsplan und Unterteilungsplänen. Bereitstellung von Informationen für Eigentümer, Notare und andere Dienstleistungen über Immobilien, die in diese Bereiche fallen. Erstellung: Erstellt auf der Grundlage der Grundbuchkarte mit den gezeichneten Grenzen dieser Gebiete. Die Grenzen werden vom Ministerium für Denkmalpflege und Landschaftspflege der Flämischen Gemeinschaft festgelegt.
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