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In der Verordnung (EU) Nr. 543/2013 der Kommission über die Übermittlung und Veröffentlichung von Daten auf den Strommärkten wird der Begriff „Redispatching“ wie folgt definiert: Maßnahme, die von einem oder mehreren Netzbetreibern durch Änderung des Erzeugungs- und/oder Lastmusters aktiviert wird, um die physikalischen Ströme im Übertragungsnetz zu ändern und eine physische Überlastung zu entlasten. Wenn die Maßnahme von einem Netzbetreiber aktiviert wird, sprechen wir von internem Redispatching.Wenn die Maßnahme von mehreren Netzbetreibern aktiviert wird, sprechen wir von grenzüberschreitendem Redispatching.
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