Luftqualitätsbewertungszonen in Belgien

NGI

Die Zonen werden als Meldeeinheiten für die Luftqualität in Belgien verwendet. Diese Gebiete werden auf der Grundlage von Artikel 3 der Richtlinie 2004/107/EG und Artikel 4 der Richtlinie 2008/50/EG festgelegt. Ein Gebiet ist ein Teil des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats, der von diesem Mitgliedstaat für die Zwecke der Beurteilung und des Managements der Luftqualität abgegrenzt wird (Quelle: 2008/50/EG).2008/50/EG Artikel 4: Einrichtung von Gebieten und Ballungsräumen: Die Mitgliedstaaten legen in ihrem gesamten Hoheitsgebiet Zonen und Ballungsräume fest. Die Bewertung der Luftqualität und das Luftqualitätsmanagement werden in allen Gebieten und Ballungsräumen durchgeführt.

Von / bis

2014-01-01 - 2014-12-31

Kategorie

Umwelt

Geografische Abdeckung

Belgien

Identifikator

https://geo.irceline.be/csw/232844d3-26c5-47e4-9dae-1386fc4647e9