Strategische Lärmkartierung der großen Ballungsräume in der Wallonie gemäß der Richtlinie 2002/49/EG - Bericht 2022

Helpdesk carto du SPW (SPW - Secrétariat général - SPW Digital - Département de la Géomatique - Direction de l'Intégration des géodonnées)

Diese Reihe von Datenschichten bezieht sich auf die strategische Lärmkartierung der großen Ballungsräume in der Wallonie. Die Datenschichten der verschiedenen Lärmkartierungen ergeben sich aus der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Umweltlärm im Sinne der Richtlinie ist definiert als „unerwünschter oder schädlicher Außenlärm, der durch menschliche Tätigkeiten verursacht wird, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, vom Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr ausgeht und von Industriestandorten wie den in Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung definierten kommt“. Die Richtlinie wurde in der Wallonischen Region durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Mai 2004 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen und umgesetzt. Die Lärmrichtlinie zielt darauf ab, die Exposition der Bevölkerung gegenüber Lärm zu verhindern und zu verringern, und legt ein gemeinsames Konzept für die Bekämpfung von Umgebungslärm in allen Mitgliedstaaten fest. In diesem Rahmen sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - Bestimmung der Belastung durch Umgebungslärm durch Lärmkartierung nach gemeinsamen Bewertungsmethoden der Mitgliedstaaten; - Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen; - die Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung, um Umgebungslärm zu verhindern und erforderlichenfalls zu verringern, insbesondere wenn die Expositionsniveaus schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben können, und um die Qualität der Lärmumgebung zu erhalten, wenn sie zufriedenstellend ist. In diesem Zusammenhang sieht die Richtlinie die Erstellung strategischer Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern vor. Die zu kartierenden Gemeinden werden durch die AGW vom 16.07.2020 abgegrenzt. Diese Reihe umfasst mehrere Ebenen von Flächenvektordaten, nämlich: - den durchschnittlichen Lärmpegel der einzelnen Straßenabschnitte in den Einheiten nach dem Lden-Index; - den durchschnittlichen Lärmpegel der einzelnen Straßenabschnitte in den Einheiten nach dem Lnight-Index; - der durchschnittliche Lärmpegel jeder Eisenbahnstrecke, die die Einheiten nach dem Lden-Index durchquert; - der durchschnittliche Lärmpegel jeder Eisenbahnstrecke, die die Einheiten nach dem Lnight-Index durchquert; - der durchschnittliche Lärmpegel von Industriestandorten in den Entitäten nach dem Lden-Index; - der durchschnittliche Lärmpegel von Industriestandorten in den Entitäten gemäß dem Lnight-Index; Der vom Flughafen ausgehende durchschnittliche Lärmpegel liegt bei den Unternehmen nach dem Lden-Index; den durchschnittlichen Lärmpegel des Flughafens auf den Einheiten gemäß dem Lnight-Index; - der durchschnittliche Lärmpegel aus allen Quellen innerhalb des Ballungsraums nach dem Lden-Index; - der durchschnittliche Lärmpegel aus allen Quellen innerhalb des Ballungsraums nach dem Lnight-Index; - Die Synthese von Informationen über die Exposition gegenüber verschiedenen Lärmpegeln. Der Lden (L=level, d=day, e=evening, n=night) ist ein Indikator für den Gesamtlärmpegel während eines Tages (Tag, Abend und Nacht), gemittelt über ein ganzes Jahr. Es stellt den Grad der Gesamtlärmexposition dar und wird verwendet, um die mit dieser Exposition verbundenen Belästigungen zu beschreiben. Die Lnight (oder Ln – Level Night) stellt den durchschnittlichen Geräuschpegel der Nachtzeit von 23 bis 7 Uhr im Freien ohne Korrektur dar. Es ermöglicht die Bewertung von Schlafstörungen. Die Werte Lden und Lnight werden in A-bewerteten Dezibel (dBA) angegeben, der Einheit, die am besten der tatsächlichen Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs entspricht. Sie werden gemäß der Richtlinie in Schritten von 5 dB(A) dargestellt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf die oben genannten Lärmquellen. In realen Expositionssituationen kommen weitere Lärmquellen hinzu (Lärm verschiedener Aktivitäten, Tierlärm, Nachbarschaftslärm. ...), so daß die Lärmpegel, denen die Bewohner großer Ballungsräume tatsächlich ausgesetzt sind, höher sein können als die hier betrachteten. Die Informationen wurden der Europäischen Umweltagentur im Jahr 2024 gemeldet.

Von / bis

2021-01-01 - 2021-12-31

Aktualisiert

2024-03-28

Kategorie

  • Umwelt
  • Verkehr
  • Gesundheit

Frequenz

im Bedarfsfall

Format

  • WMS
  • GEOPKG
  • ATOM

Geografische Abdeckung

Wallonien

Identifikator

http://geodata.wallonie.be/id/46ab1786-de7b-4e5d-83ef-9c6310208638

Lizenz

CC Attribution 4.0