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Das landwirtschaftliche Referenzparzellengebiet Wallonien (2116/2021/EU) enthält Gebiete, in denen sich die landwirtschaftlichen Flächen und Parzellen für 2023 befinden. Es ermöglicht die Umsetzung des von der Europäischen Kommission geforderten Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS oder LPIS). Es handelt sich um eine geografisch durch physische Grenzen (Zäune, Hecken, Wege usw.) abgegrenzte Fläche mit einer eindeutigen Kennung, die im geografischen Informationssystem (GIS) der Wallonie registriert ist. Die landwirtschaftliche Referenzparzelle wird von der Zahlstelle der Wallonie verwaltet. Es betrifft das gesamte wallonische Gebiet. Eine jährliche Konsolidierung wird auf der Grundlage von Luftorthofotos durchgeführt, die jährlich in der gesamten Wallonie aufgenommen werden. Das landwirtschaftliche Referenzparzellenverzeichnis wird veröffentlicht, um die EU-Verordnung 2023/138 zu erfüllen. Die offizielle Quelle bleibt jedoch die Kopie, die von der Zahlstelle der Wallonie verwaltet und aufbewahrt wird. Es handelt sich hauptsächlich um eine Verwaltungsschicht, die nicht mit der Schicht der landwirtschaftlichen Parzellen zu verwechseln ist. Die Referenzparzellen dienen den Landwirten als Grundlage für die Einreichung ihres geodatenbasierten Antrags. Sie ermöglichen die jährliche Ermittlung und Quantifizierung der beihilfefähigen Höchstflächen. Sie werden zur Berechnung des Beihilfehöchstbetrags verwendet.
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