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Die wallonischen landwirtschaftlichen Flächen (2021/2115/EU) bestehen aus Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen. Diese Flächen umfassen die Bestandteile der Referenzparzellen, Einheiten des von der Europäischen Kommission vorgeschriebenen Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS). Die Zahlstelle der Wallonie bestimmt die Arten der Bedeckung der landwirtschaftlichen Flächen auf der Grundlage der konsolidierten Anbaucodes und der Geschichte der Parzellen. Er stützt sich dabei auf die jährlich in der gesamten Wallonie aufgenommenen Luftorthofotos. Automatische Befunde werden bei Abweichungen zwischen dem vom Landwirt gemeldeten, vor Ort kontrollierten oder vom AMS (Area Monitoring System) festgestellten Anbaucode und der im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen erfassten Art der Abdeckung generiert. Die Deckungsarten sind wie folgt: - Ackerland - Dauergrünland - Dauerkultur Landwirtschaftliche Flächen umfassen auch Landschaftselemente (ab 2023) und im Umweltinteresse genutzte Flächen (ÖVF; vor 2023). Jede landwirtschaftliche Fläche trägt eine eindeutige Kennung, die im LPIS, dem geografischen Informationssystem (GIS) der Wallonie, eingetragen ist. Sie betreffen das gesamte wallonische Gebiet. Die landwirtschaftlichen Flächen werden veröffentlicht, um die Verordnung 2023/138/EU zu erfüllen. Die offizielle Quelle bleibt jedoch die Kopie, die von der Zahlstelle der Wallonie verwaltet und aufbewahrt wird.
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