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INSPIRE-konforme Angabe zur Beschreibung der verschiedenen Flussgebietseinheiten in Wallonien gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Eine Flussgebietseinheit ist definiert als das Land- und Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und dem dazugehörigen Grund- und Küstenwasser besteht und gemäß Artikel 3 Absatz 1 als Hauptbewirtschaftungseinheit für die Einzugsgebiete ausgewiesen ist.
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