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Diese Reihe von räumlichen Datenschichten sammelt die Informationen des anonymen landwirtschaftlichen Parzellen (Stand 2017), die Teil des INSPIRE-Themas "Bodennutzung" sind und sich auf das wallonische Gebiet beziehen. Die Europäische Richtlinie 2007/2/EG - INSPIRE-Richtlinie - schafft eine Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. INSPIRE gilt für 34 Themenbereiche, die in 3 Anhänge unterteilt sind. Diese Reihe umfasst die Geodatenschichten, die sich auf die Bodennutzung beziehen (Anhang 3.4). Im Sinne der Richtlinie umfasst das Thema "Bodennutzung" "Gebiete, die nach ihrer geplanten funktionalen Dimension oder ihrem derzeitigen und künftigen sozioökonomischen Zweck (z.B. Wohn-, Industrie-, Handels-, Landwirtschafts-, Forst-, Freizeitgebiete) gekennzeichnet sind". Die anonyme landwirtschaftliche Parzelle (Stand 2017) umfasst die Bodennutzung in land- und forstwirtschaftlichen Gebieten, die im Rahmen der Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik durch die Zahlstelle der Wallonie bewirtschaftet werden. Die anonyme landwirtschaftliche Parzelle stellt die öffentliche Version der landwirtschaftlichen Parzelle dar. Er enthält daher keine personenbezogenen Daten, die die Identifizierung des Betreibers ermöglichen. Es wird jährlich zur Verfügung gestellt. Die Daten eines Anbaujahres werden der Öffentlichkeit im Laufe des Folgejahres zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Fassung betrifft das Anbaujahr (Jahrgang) 2017. Die anonyme landwirtschaftliche Parzelle lokalisiert in Form von Polygonen den Einfluss der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Parzellen sowie die dort angebaute Hauptkultur, was eine mögliche Verwendung als Zwischenfrucht nicht ausschließt. Diese Parzelle ist auf Wallonien beschränkt. Die Hauptkultur, die auf landwirtschaftlichen Parzellen angebaut wird, wird durch ein flaches Farbschema gekennzeichnet und symbolisiert. Die anonyme landwirtschaftliche Parzelle dient nur zur Orientierung und ist weder hinsichtlich der Grenzen noch hinsichtlich der Zuschlagsinformationen garantiert. Die Grenzen der Parzellen basieren auf einer Auslegung der Förderfähigkeitsregeln, die die Zahlstelle der Wallonie (OPW) befolgen muss. Sie spiegeln nicht die Grenzen der Eigenschaften wider. Darüber hinaus übernimmt die Schicht nicht etwaige Änderungen des landwirtschaftlichen Parzellenbestands, die sich aus späteren Anpassungen ergeben, die aufgrund der Verwaltungsvorschriften, insbesondere im Rahmen von Rechtsbehelfen oder gerichtlichen Entscheidungen, erforderlich sind. Die Referenz für die Verwaltung der Agrarbeihilfen bleibt das vom OPW verwaltete landwirtschaftliche Parzellengebiet. Dieser Verweis ist nicht Gegenstand einer öffentlichen Verbreitung.
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