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Diese Datenschicht identifiziert Gebiete mit erheblichem Hochwasserrisikopotenzial auf der Grundlage der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos auf wallonischer Ebene. Die Richtlinie 2007/60/EG, die sogenannte Hochwasserrichtlinie, legt die Bestimmungen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken fest. Sie verlangt, dass jeder Mitgliedstaat eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (EPRI) in seinem Hoheitsgebiet vornimmt. Diese vorläufige Bewertung soll es ermöglichen, Gebiete mit erheblichem Hochwasserrisiko in Wallonien zu ermitteln und somit Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Auf der Grundlage der Analyse historischer (Preliminary Flood Risk Assessment – Past Events) und künftiger (Future Events) Hochwasserereignisse konnten Gebiete mit erheblichem Hochwasserrisiko gemäß der Hochwasserrichtlinie (DI – Art. 5) ermittelt werden. Die vorläufige Bewertung hat ergeben, dass das gesamte wallonische Gebiet hochwassergefährdet ist. Denn alle Gemeinden haben seit 1993 mindestens ein Hochwasserereignis erlebt. Daher wird jedes der 15 wallonischen Einzugsgebiete als Gebiet mit potenziell erheblichem Hochwasserrisiko (Area of Potential Significant Flood Risk, APSFR) ausgewiesen. Dies ist eine gemeinsame Schlussfolgerung für Belgien. Gebiete mit erheblichem Hochwasserrisiko werden daher durch einen Punkt im Mittelpunkt des betreffenden Wassereinzugsgebiets der Bewirtschaftungspläne dargestellt.
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