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Diese Tabelle gibt für jedes Steuerjahr die Gesamtsteuer der natürlichen Personen an. Es handelt sich um den Stand am 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Dabei handelt es sich um Daten aus der Rekrutierung und nicht um die tatsächlich erzielten Einnahmen. Im Rahmen der sechsten Staatsreform erlangen die Regionen eine größere Steuerautonomie und können nun den regionalen PPI in Form einer regionalen Zusatzsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen erheben. Die PPI-Komponente der Sechsten Staatsreform trat am 1. Juli 2014 in Kraft und gilt ab dem Steuerjahr 2015. Die Regionen können daher seit dem 1. Juli 2014 ihre eigenen Regeln für die regionale Zusatzsteuer festlegen. Die Verteilung des VPI (ab der sechsten Staatsreform) sowie die Verteilung nach Wohnregion der Steuerpflichtigen sind ebenfalls in dieser Tabelle enthalten. Es gibt auch Zuschläge, die von den Gemeinden erhoben werden (kommunale Zuschläge zum VPI) und bis zum Steuerjahr 2016 (Einkommensjahr 2015) hat die Brüsseler Agglomeration Zuschläge zum VPI erhoben. Schließlich wird der besondere Sozialversicherungsbeitrag (SSG), den die Arbeitnehmer schulden, bei der Anmeldung der Steuererklärungen für natürliche Personen abschließend berechnet. Die Arbeitgeber haben bereits Einbehaltungen von den Löhnen vorgenommen, und der zu zahlende oder zu erstattende Saldo wird auf der Grundlage der PPI-Meldung berechnet. Die Sozialversicherung ist der einzige Empfänger der Einnahmen der SGK.
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