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Das Artendekret sieht die Möglichkeit vor, ein Artenschutzprogramm (SBP) auszuarbeiten. Ein solches Programm wird in Absprache mit den betroffenen Zielgruppen und Sachverständigen durch oder im Auftrag der Agentur für Natur und Wald (ANB) erstellt und vom zuständigen Minister festgelegt. Sie umfasst eine Reihe von Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass sich eine Art (oder mehrere Arten) in Flandern in einem günstigen Zustand befindet. Ein Artenschutzprogramm wird vom Minister eingerichtet und hat grundsätzlich eine Laufzeit von 5 Jahren. Danach kann sie auf der Grundlage einer Bewertung mit oder ohne die erforderlichen Anpassungen fortgesetzt oder, wenn die Art ausreichende Fortschritte in Richtung eines günstigen Zustands gemacht hat, auf andere Instrumente übertragen werden. Maßnahmen, die in einem SBP enthalten sind, sind gegenüber Dritten nicht rechtlich durchsetzbar, es sei denn, sie betreffen zusätzliche spezifische Verbote (nur für Arten der Kategorie 3 des Anhangs 1, Artenverordnung) oder Ausnahmen vom Artenverordnung. In diesem Fall wird das SBP von der flämischen Regierung oder ihrem bevollmächtigten Vertreter nach Anhörung von Minaraad und SALV (Strategischer Beirat für Landwirtschaft und Fischerei) angenommen. Gemäß Art. 16f des Naturschutzdekrets müssen die Bewirtschaftungsziele und -maßnahmen eines Naturmanagementplans jedoch gegebenenfalls mit den Artenschutzprogrammen im Einklang stehen. Ein SBP bietet beispielsweise inhaltliche Orientierungshilfen für Naturmanagementpläne. Ein SBP kann sowohl für Arten erstellt werden, die auf europäischer Ebene geschützt werden sollen, als auch für andere Arten, die für Flandern wichtig sind. Auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien wird eine Priorisierung für die Arten festgelegt, für die ein SBP erstellt werden muss. Dabei werden unter anderem der Status der Roten Liste und die Oberflächenbedürfnisse der Arten berücksichtigt, aber auch die Notwendigkeit ökologischer Zusammenhänge und ob andere Arten von den Schutzmaßnahmen profitieren können. Weitere Informationen zum Artenschutzprogramm finden Sie auch unter https://natuurenbos.vlaanderen.be/animals-and-plants/species protection/species protection programmes-sbps. Für die Arten des Antwerpener Hafens, des Bibers, der Glattschlange, des Graubären, des Grauschriks, des Hamsters, der Haselmaus, des Heivlinders, des Knoblauchpfads, des Roerdomp, des Hebammenpfads, des Wachtelkönigs und drei Fischarten (d. h. Beekprik, River Thunder Path und Little Mud Creeper) wurden Artenschutzprogramme ausgearbeitet. Die Daten selbst bestehen aus zwei getrennten geografischen Dateien: die SBP für die Fische und die SBP für die anderen Arten. Der Unterschied zwischen den Dateien besteht darin, dass die erste Datei aus linienförmigen Elementen besteht, die zweite Datei aus flachen Elementen (Polygonen). Die Termine beziehen sich auf die Textfassung der genehmigten jeweiligen SBP und skizzieren die darin genannten Projektbereiche. Diese Schichten sind nur ein Werkzeug, z.B. im Rahmen von Naturmanagementplänen, Genehmigungen oder Beratungen. Für die Interpretation dieser Schichten verweisen wir auf die jeweiligen SBPs. In den angebotenen Dateien sind die Projektgebiete der SBPs für die Arten des Hafens von Antwerpen, des Bibers und der Fledermäuse nicht enthalten. Derzeit werden jährlich 4 SBP erstellt und verabschiedet. Die Bestände werden nach der Annahme neuer oder der Beendigung laufender SBP aktualisiert. Die Daten wurden Anfang 2019 aktualisiert: Die genehmigten Daten des SBP-Porzellan-Geflügels, des Brown Harriers und des Baumfrosches wurden hinzugefügt. Ein Jahr später wurden die Daten mit den Daten aus dem SBP von Heikikker, Kamsalamander, Poelkikker und Rugstreeppad ergänzt. Im Oktober 2021 wurden die folgenden Artenschutzprogramme hinzugefügt: der Summer Tortel, dem Flying Deer, dem Great Mud Creeper und den Meadow Birds mit Schwerpunkt auf Godwit und Curlew. Am 20. Januar 2023 wurden die Daten des SBP des Otters und des erneuerten SBP des Wachtelkönigs hinzugefügt. Die Daten der vergangenen SBPs (Grauwe harrier und Roerdomp) wurden aus der Datenschicht entfernt. Anfang September 2023 wurde der SBP für Gladde-Slang und Heivlinder bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
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