Familienkern

Statbel

Die Volkszählung 2021 ist eine Momentaufnahme der Bevölkerung, die am 1. Januar 2021 in Belgien lebt. Es bietet eine breite Palette von Zahlen zu Wohnraum und demografischen, sozioökonomischen und bildungsbezogenen Merkmalen der Bürger. Mit der Volkszählung werden zwei Ziele verfolgt: Einhaltung der europäischen Verordnung[1] und Erstellung von Statistiken, um den spezifischen nationalen Bedürfnissen (öffentliche Dienste, internationale Organisationen, Forscher, Unternehmen und Privatpersonen) gerecht zu werden. Zuvor basierte die Volkszählung auf einer umfassenden Befragung aller Bürger und basiert seit 2011 ausschließlich auf der Nutzung administrativer Datenbanken. Definitionen Die verschiedenen statistischen Einheiten Bevölkerung Die bei der Volkszählung 2021 berücksichtigte Bevölkerung ist die Wohnbevölkerung, die am 1. Januar 2021 im Nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) registriert wurde. Die belgische Bevölkerung umfasst Belgier und Nicht-Belgier, denen erlaubt oder genehmigt wurde, sich in Belgien niederzulassen oder sich dort aufzuhalten, nicht jedoch Nicht-Belgier, die weniger als drei Monate im Hoheitsgebiet leben, Asylbewerber und Nicht-Belgier, die sich in einer illegalen Situation befinden[2]. Alter Das Alter, das am 1. Januar 2021 in vollendeten Jahren erreicht wurde. Lokalität Ein Lokal ist definiert als ein ausgeprägter Bevölkerungscluster, dh ein Gebiet, das von der Bevölkerung definiert wird, die in benachbarten oder zusammenhängenden Gebäuden lebt. Dieses Gebiet bildet eine Gruppe von Gebäuden, von denen keines mehr als 200 Meter von seinem nächsten Nachbarn getrennt ist. Die belgischen Gemeinden haben sich zwischen 2011 und 2021 verändert. In den auf dieser Website dargestellten Vergleichen werden die Zahlen für 2011 nach den Gemeinden des Jahres 2021 aufgeschlüsselt. Ein Familienkern ist definiert als zwei oder mehr Personen, die demselben Haushalt angehören und als Ehemann und Ehefrau, als Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner in einer einvernehmlichen Vereinigung oder als Elternteil und Kind verwandt sind. Familienstand Das Familienkonzept beschränkt die Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen auf direkte (Erst-Grad-)Beziehungen, also zwischen Eltern und Kindern. Kind (Sohn/Tochter) bezieht sich auf einen Blut-, Stief- oder Adoptivsohn oder eine Adoptivtochter (unabhängig vom Alter oder Familienstand), die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Haushalt von mindestens einem der Eltern hat und die keinen Partner oder eigene Kinder im selben Haushalt hat. „Partner“ sind Ehepaare, Paare in eingetragenen Partnerschaften und Paare, die in einer einvernehmlichen Vereinigung leben. Art des Familienkerns Spezifikation des Familienkerns jedes Individuums im Haushalt. Größe des Familienkerns Anzahl der Personen innerhalb des Familienkerns. Anmerkung Der Vergleich mit der vorherigen Volkszählung erfordert einige Vorsicht: Diese Veröffentlichung basiert auf der belgischen Bevölkerung und die Volkszählung 2011 bezieht sich auf die europäische Definition der Bevölkerung. Angaben zur Differenz zwischen der belgischen Bevölkerung und der Volkszählung 2011 [1] DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/543 DER KOMMISSION vom 22. März 2017 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen hinsichtlich der technischen Spezifikationen der Themen und ihrer Aufschlüsselung. [2]Weitere Informationen darüber, wie diese Population bestimmt wird