Übergangszonen bei geschütztem unbeweglichem Erbe

Onroerend Erfgoed

Das Dekret über das unbewegliche Erbe sieht seit dem neuen Dekret über das unbewegliche Erbe vom 1.1.2015 vier mögliche Schutzgesetze vor: ein geschütztes Denkmal, eine geschützte kulturhistorische Landschaft, eine geschützte Stadt- oder Dorflandschaft und eine geschützte archäologische Stätte. Innerhalb jeder dieser Statuten ist es möglich, eine Übergangszone einzurichten. Eine solche Zone unterstützt den Kulturerbewert des geschützten Eigentums.

Kategorie

  • Bevölkerung
  • Regional
  • Kultur und Sport

Format

  • WFS
  • WMS
  • GML

Geografische Abdeckung

Flandern

Identifikator

e90a4ef2-05dd-461a-bf28-388b9342605d

Lizenz

Offene Datenlizenz Flandern