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Das Dekret über das unbewegliche Erbe sieht seit dem neuen Dekret über das unbewegliche Erbe vom 1.1.2015 vier mögliche Schutzgesetze vor: ein geschütztes Denkmal, eine geschützte kulturhistorische Landschaft, eine geschützte Stadt- oder Dorflandschaft und eine geschützte archäologische Stätte. Innerhalb jeder dieser Statuten ist es möglich, eine Übergangszone einzurichten. Eine solche Zone unterstützt den Kulturerbewert des geschützten Eigentums.
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