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Übersicht über die von der flämischen Regierung festgelegten Gebiete, in denen gemäß Artikel 12 des Hafendekrets (Dekret über die Politik und die Verwaltung der Seehäfen vom 2. März 1999, veröffentlicht im belgischen Amtsblatt vom 8. April 1999) ein Vorkaufsrecht zu einem bestimmten Zeitpunkt entweder von einer Seehafengesellschaft oder von der Maatschappij Linkerscheldeoever ausgeübt werden kann. Dieser Datensatz befindet sich derzeit im Aufbau.
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