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Die medizinische Hilfe (AM) umfasst alle Kosten der Gesundheitsversorgung, die durch den Anspruch auf Sozialhilfe gedeckt sind: Arztkosten, Arzneimittelkosten, unabhängig davon, ob sie in einer Gesundheitseinrichtung erbracht werden oder nicht, und Krankenhauskosten. Es werden zwei Arten von Begünstigten unterschieden: Weitere Informationen über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe finden Sie unter www.mi-is.be.
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