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Diese Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie oft die allgemeine Steuerverwaltung die Banken befragt hat, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr und Steuerart. Es können mehrere verschiedene Finanzinstitute für denselben Steuerpflichtigen befragt worden sein. Im Bereich der Einkommenssteuern entspricht die Zahl der 770 Bankenbefragungen der Zahl der Befragungen der Banken durch die Steuerverwaltung. Diese Untersuchungen betrafen 392 Steuerpflichtige (bei gemeinsamer Besteuerung wird jeder Ehegatte/gesetzlich Zusammenwohnende als eigener Steuerpflichtiger gezählt). Es versteht sich von selbst, dass für ein und denselben Steuerpflichtigen möglicherweise mehrere verschiedene Finanzinstitute befragt wurden. Gleiches gilt für die Mehrwertsteuer: Die allgemeine Steuerverwaltung befragte die Banken 543 Mal, und für 285 Mehrwertsteuerpflichtige wurde das Bankgeheimnis aufgehoben.
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