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Bezieher des Eingliederungseinkommens, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine Berufsausbildung aufnehmen oder fortsetzen, können für insgesamt 3 Jahre über einen Zeitraum von 6 Jahren eine teilweise Befreiung von ihrem Erwerbseinkommen bei der Berechnung der Höhe ihrer Beihilfe (sozioprofessionelle Immunisierung - ISP) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zum ISP finden Sie unter www.mi-is.be.
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