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Hier finden Sie weitere Informationen über den Standort und die Adresse von Häusern mit einem beantragten, gewährten oder abgelehnten flämischen Wohnungslabel. Die Daten werden täglich aktualisiert. Vor der Einführung des flämischen Kotlabels legte jede Gemeinde selbst die Bedingungen für ihr eigenes Label fest. Mit der Einführung des flämischen Kotlabels ab dem 01.01.2025 ist ein eigenes Label nicht mehr möglich. Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie das flämische Kotlabel anwendet und vermerkt dies in einer Verordnung. Die Vergabe des flämischen Kotlabels erfolgt nach folgenden Kriterien: Hausqualität, Brandschutz und ordnungsgemäße Aufteilung gemäß der Umweltgenehmigung. Wenn die Gemeinde über eine Kammerordnung verfügt, gilt dies als zusätzliches Kriterium für die Qualität des Eigenheims. Um ein flämisches Wohnungslabel ausstellen zu können, muss für jedes dieser Kriterien ein nicht abgelaufener Beleg mit dem Status „Gunstig“ vorliegen. Die Gemeinde kann auch ein zusätzliches Label „Kommunale Kriterien für studentisches Wohnen“ ausstellen. Dies ist nicht obligatorisch. Die Gemeinde selbst legt fest, welche zusätzlichen Kriterien zu bewerten sind. Die zusätzlichen Kriterien stehen der Vergabe des flämischen Wohnungslabels nicht entgegen, sondern können durch die Verordnung überprüft und durchgesetzt werden. Gemeinden, die bereits ein Wohnungslabel vergeben haben, können auf dieses flämische Wohnungslabel umsteigen. Dies ist keine Verpflichtung, sondern eine Wahl der einzelnen Gemeinden. In jedem Fall können Kommunen ab 2025 kein eigenes kommunales Wohnungslabel mehr ausstellen. Kommunen, die noch kein Wohnungslabel ausstellen, können beschließen, ab 2025 das flämische Wohnungslabel auszustellen. Dies ist keine Verpflichtung, sondern eine Wahl der einzelnen Gemeinden. Ab dem 1. Januar 2025 führen die folgenden Gemeinden das flämische Kotlabel ein: Leuven. Wenn Sie Ihre Gemeinde nicht finden, fragen Sie Ihre Gemeinde, ob und wann sie das flämische Kotlabel ausstellen wird.
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