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Zweck und Kurzbeschreibung Der Arbeitskostenindex zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde für jede Wirtschaftstätigkeit. Dazu wird die T+2-Version der LASS-Dateien verwendet. Die Gesamtarbeitskosten können außerdem in drei untergeordnete Komponenten unterteilt werden. Also ist es vorerst möglich, Prämien von der Analyse auszuschließen. Die Entwicklung der Bruttolöhne einerseits und der Sozialbeiträge der Arbeitgeber andererseits kann ebenfalls über separate Indizes verfolgt werden. Sowohl der saisonbereinigte Index als auch die unbereinigte Reihe können konsultiert werden. Berichtsjahr Ab dem ersten Quartal 2023 werden die Indizes mit dem Berichtsjahr 2020=100 ausgedrückt. Wir haben daher eine neue herunterladbare Datei zur Verfügung gestellt, die die vollständige Reihen mit dem Berichtsjahr 2020=100 enthält. Die herunterladbaren Dateien mit dem Berichtsjahr 2016=100 bleiben verfügbar, werden aber nicht mehr aktualisiert. Folglich enden diese Dateien im vierten Quartal 2022. Grundgesamtheit LASS Arbeitgeber Frequenz Dreimonatlich. Veröffentlichungskalender Ergebnisse zur Verfügung 70 Tage nach dem Berichtszeitraum Definitionen Bruttolöhne: Löhne enthalten einerseits die ordentlichen Bezüge der Mitarbeiter und Auszubildenden als Gegenleistung für ihre Arbeit und andererseits die außerordentlichen Bezüge wie Überstunden, Provisionen und Trinkgelder. Sonderzahlungen wie der dreizehnte und vierzehnte Monat, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungszahlungen, sonstige einmalige Zahlungen und Aktien sind ebenfalls einbegriffen. Sozialbeiträge der Arbeitgeber: Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber werden definiert als die Beträge, die ein Arbeitgeber während des Bezugszeitraums an die Versicherer für seine Arbeitnehmer zahlt. Diese Zahlungen umfassen die gesetzlich vorgeschriebenen, die auf einem Tarifvertrag basierten und die vertraglichen Beiträge zur Versicherung gegen soziale Risiken. Dazu gehören: Arbeitgeberbeiträge für die private Altersvorsorge, Arbeitgeberbeiträge für die private Krankenversicherung, Arbeitgeberbeiträge für eine Lebensversicherung, Arbeitgeberbeiträge für andere Arbeitgeberversicherungen (z. B. für Invalidität), Arbeitgeberbeiträge für gesetzliche (Sozial-)Versicherungssysteme (einschließlich Steuern auf die Lohnsumme für Sozialversicherungszwecke). Gesamtarbeitskosten; Die Lohnkosten werden als die Gesamtausgaben der Arbeitgeber für die Beschäftigung von Personal definiert. Die Lohnkosten enthalten: die Entlohnung von Arbeitnehmern mit Löhnen und Gehältern in Form von Geld- oder Sachleistungen, Sozialbeiträge der Arbeitgeber, die Kosten der beruflichen Weiterbildungen, Sonstige Ausgaben des Arbeitgebers, Steuern, die sich auf die Größe der Arbeitskräfte beziehen und als Lohnkosten betrachtet werden, abzüglich der Subventionen, die der Arbeitgeber erhält. Prämien sind alle Zahlungen an Arbeitnehmer, die nicht regelmäßig für jeden Zahlungszeitraum (wöchentlich oder monatlich) gezahlt werden, einschließlich Prämien und Zulagen, die zu festen Zeiten, aber nicht für jeden Zahlungszeitraum (z. B. monatlich, wenn der Zahlungszeitraum eine Woche, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ist) gezahlt werden, sowie Prämien, die sich auf individuelle oder kollektive Leistungen beziehen. Die Abgangsprämien sind inbegriffen, sofern sie nicht in einem Kollektivvertrag festgelegt sind. Metadaten Arbeitskosten.pdf
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