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Der Königliche Erlass vom 20. März 2014 zur Festlegung eines Meeresraumplans definiert in seiner Art. 8., fünf Energie-, Kabel- und Rohrleitungszonen: eine Zone für Konzessionsgebiete für den Bau und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus Wasser, Strom oder Wind (Bereich für erneuerbare Energie (vorerst Windparks), Art. 8. § 1) , eine Zone für Konzessionsgebiete für den Bau und die Nutzung von Anlagen für den Transport von Elektrizität (Plug in sea, Art. 8. § 3), zwei Zonen für Anlagen zur Speicherung von Energie (Energy atoll 1, Art. 8. § 5 Zone 1 und Energie-Atoll 2, Art. 8. § 5 Zone 2) und eine Zone für den Bau und die Nutzung von Pipelines und Kabeln (Pipelines and cables corridor, Art. 8. § 7). Diese Zonen werden in der Ressource, die durch dieses Metadatendokument beschrieben wird, digital zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie das Belgische Staatsblatt für offizielle Referenzinformationen.
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