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Diese Datei zeigt die digitalen Abgrenzungen von Schutzgebieten, die gemäß dem Dünendekret vom 14. Juli 1993 (belgisches Amtsblatt vom 31.8.1993) durch das Dekret vom 21. Dezember 1994 und 29. November 1995 ausgewiesen und bestätigt wurden und kürzlich durch das Dekret der flämischen Regierung vom 19. September 2008 (belgisches Amtsblatt vom 29.10.2008) minimal geändert wurden. In dem Dekret wurden innerhalb der Schutzgebiete zwei Kategorien unterschieden, nämlich "landwirtschaftliches Gebiet, das für das Dünengebiet wichtig ist" und "geschütztes Dünengebiet". Der Schutz beruht auf vier Kriterien: Fläche, räumlich-ökologischer Kontext, biologischer Wert und Geomorphologie-Pädologie.
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