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Die Familienzulagen entsprechen dem monatlichen Betrag, der jedem Arbeitnehmer oder gleichwertigen Arbeitnehmer mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind gewährt wird. Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach dem Rang des Kindes im Haushalt, seinem Alter, seiner familiären Situation und dem System, in dem es sich befindet. Es gibt zwei Kindergeldsysteme: das allgemeine System und das System der garantierten Familienleistungen (PFG). Das System der garantierten Familienleistungen ist eine Sonderregelung für Kinder aus Familien ohne finanzielle Mittel. In dieser Statistik werden alle Kinder des Haushalts berücksichtigt, die in einem dieser beiden Systeme Kindergeld beziehen. Die Kinder haben je nach ihrer eigenen Situation und der ihrer Eltern Anspruch auf eine Grundfamilienzulage (ordentlicher Satz oder Waisenzulage), gegebenenfalls zuzüglich eines sogenannten Sozialzuschlags. Hier geht es um Situationen, in denen das Kind Anspruch auf ein System, einen Satz oder eine Sozialzulage hat, die mit einer Situation größerer Unsicherheit verbunden sind. Nämlich - Anteil der Kinder mit garantierten Familienleistungen (PFG), unabhängig vom Satz (normal oder erhöht) - Anteil der Kinder mit Waisenpauschale (Art. 50bis), unabhängig vom System (allgemein oder PFG) - Der Anteil der Kinder mit einem erhöhten Satz eines Sozialzuschlags (arbeitslose Eltern über 6 Monate, Rentner, Invalide, Kranke über 6 Monate und/oder Alleinerziehende mit einem Einkommen unterhalb einer bestimmten Obergrenze), unabhängig vom System (allgemein oder PFG) Jede Situation ist im Abschnitt "Rechtsgrundlagen" genau definiert. - Rechtskategorie‘ in „[\2](\1)“. Weitere nützliche Informationen finden Sie auch auf dem institutionellen Portal von "[\2](\1)".
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