Anteil der (E)RIS-Begünstigten unter den 18- bis 64-Jährigen (SPP-IS)

François Ghesquiere

Das Sozialeingliederungseinkommen (RIS) ist ein Mindesteinkommen, das vom ÖSHZ Personen gewährt wird, die nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen und keinen Anspruch darauf haben und sich diese weder aus eigener Kraft noch auf andere Weise beschaffen können. Das Äquivalent zum Einkommen der sozialen Integration (ERIS) ist eine finanzielle Unterstützung, die vom ÖSHZ im Rahmen des Rechts auf Sozialhilfe (Gesetz vom 2. April 1965 über die Übernahme der von öffentlichen Sozialhilfezentren gewährten Unterstützung) Personen gewährt wird, die aus bestimmten Gründen (z. B. Staatsangehörigkeit) nicht für das Recht auf soziale Integration in Betracht kommen. Die Beträge entsprechen denen des RIS. Der hier verwendete Leitindikator bezieht sich auf die durchschnittliche monatliche Zahl (Jahresdurchschnitt über 12 Monate) der Begünstigten (RIS oder ERIS) zur durchschnittlichen Bevölkerung des Jahres (Bevölkerung am 1. Januar des Jahres x + Bevölkerung am 1. Januar des Jahres x -1)/2. In der Datendatei sind die Daten nach Altersgruppen und Geschlecht aufgeschlüsselt. Auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Programmierung Soziale Integration "[\2](\1)" finden Sie sie auch nach Nationalitätengruppe und Kategorie der Begünstigten. Je nach Zeitpunkt der Aktualisierung und Zweck der Erhebung können die Zahlen von Quelle zu Quelle unterschiedlich sein. In der Tat aktualisiert das SPP-IS regelmäßig die von ihm veröffentlichten Zahlen (z. B. Hinzufügung eines RIS nach einem erfolgreichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Gewährung eines RIS). Im Vergleich zum Indikator „Jährliche RIS/ERIS-Quote der 18- bis 64-Jährigen – statbel-Daten“ weist dieser Indikator zwei Unterschiede auf. Zum einen ist dieser Indikator niedriger, da es sich um einen Monatsdurchschnitt handelt und der Nenner die durchschnittliche Anzahl der monatlich vom ÖSHZ gezahlten RIS/ERIS schätzt, während der Statbel-Indikator jede Person identifiziert, die im Laufe des Jahres eine RIS erhalten hat, sei es für 12 Monate oder einen Monat. Zum anderen lokalisiert dieser Indikator das ÖSHZ, das die RIS zahlt, und nicht den Wohnsitz des Begünstigten. In bestimmten Situationen ist es möglich, ein ÖSHZ zu nutzen, das sich von dem ÖSHZ der Gemeinde unterscheidet, in der man seinen Wohnsitz hat. Dies ist der Fall bei Studierenden, die ihr ÖSHZ nicht wechseln, auch wenn ihr Wohnsitz die Gemeinde wechselt. Da der Begünstigte des RIS/ERIS nicht ausfindig gemacht wird, ermöglichen die Daten des SPP-IS keine Kartierung auf subkommunaler Ebene.

Von / bis

2023-01-01 - 2023-12-31

Aktualisiert

2024-07-05

Kategorie

Bevölkerung

Format

  • CSV
  • JSON

Geografische Abdeckung

Wallonien

Identifikator

832100-0

Lizenz

CC Zero (CC 0)