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Die Steuerstatistiken werden auf der Grundlage der Steuererklärungen natürlicher Personen am Wohnort erstellt. Das Einkommensjahr ist das Jahr, für das Steuern geschuldet werden. Das zu versteuernde Nettogesamteinkommen setzt sich zusammen aus allen Nettoberufseinkünften, Nettoimmobilieneinkünften, Nettomobilieneinkünften und sonstigen Nettoeinkünften. Der Indikator ist das Einkommen, das der Meldung in der Mitte der Reihe entspricht, wenn die Meldungen in aufsteigender Reihenfolge des Einkommens geordnet sind. Er wird nicht durch Ausreißer (‚outliers‘) beeinflusst. Steuererklärungen ohne steuerpflichtiges Einkommen werden bei den Berechnungen nicht berücksichtigt.
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