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Die Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung (APE) wurden durch das Dekret vom 25. April 2002 eingeführt, mit dem dem Wunsch entsprochen wurde, alle im Jahr 2002 bestehenden Beihilfemaßnahmen für die Einstellung von Arbeitsuchenden in einem einzigen Subventionssystem zu harmonisieren, und zwar: Dritter Arbeitskreis (TCT), Regionales Projekt zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt (PRIME), Interdepartementaler Haushaltsfonds für Beschäftigung (FBIE), Bezuschusster Vertragsbediensteter (ACS), Programmgesetz, ACS Kommunalverwaltungen, A.R. 258 und Dekret vom 19. Mai 1994. Diese Maßnahme unterstützt die Einstellung von Arbeitsuchenden in verschiedenen Sektoren: die lokalen Behörden, die regionalen und gemeinschaftlichen Behörden, der kommerzielle Sektor, der nichtkommerzielle Sektor und das Bildungswesen (über Kooperationsabkommen mit der Französischen Gemeinschaft). Grundsätzlich wird eine jährliche Beihilfe in Form von Punkten gewährt, um die Entlohnung von Arbeitnehmern teilweise zu unterstützen. Hier werden nur die WPA berücksichtigt, die sich auf den Nichthandelssektor beziehen. Die vorgestellten Indikatoren sind: 1. Anzahl der Projekte: Ein Projekt ist ein Dossier, das von einem Arbeitgeber eingereicht wurde, um WPA-Punkte zu beantragen, und das erfolgreich abgeschlossen wurde. 2. Zahl der Arbeitgeber: Ein Arbeitgeber ist eine Unternehmenseinheit im Sinne der Zentralen Unternehmensbank (EZB). Die Unternehmen werden auf der Grundlage ihres Sitzes betrachtet. 3. die Anzahl der vergebenen Punkte: Ein Punkt ist im Dekret vom 25. April 2002 festgelegt. Der Wert des WPA-Punkts, der 2013 auf 2970,86 Euro festgelegt wurde, wird automatisch an die Entwicklung des Gesundheitsindex angepasst.
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