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Die Rechnungen aller Gemeinden der Wallonie werden nach demselben Rechnungsführungsschema erstellt. Gleiches gilt für die wallonischen Provinzen. So können für jede der drei Arten öffentlicher Einrichtungen zeitliche (Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen usw.) und räumliche Vergleiche angestellt werden. Die auf WalStat aufgeführten Gesamtindikatoren für die Ausgaben der Provinzen sind: Gesamtausgaben der Provinz (ordentliche und außerordentliche Ausgaben) pro Einwohner (in Euro) - Gewöhnliche Ausgaben der Provinz pro Kopf (in Euro) - Außerordentliche Ausgaben der Provinz pro Kopf (in Euro) Alle Ausgabenindikatoren basieren auf den Verbuchungen im Gesamtjahr. Das heißt, auf die im Haushaltsjahr tatsächlich ausgegebenen Beträge und nicht auf die Mittelbindungen. Die Einnahmenindikatoren beziehen sich auf den Begriff der festgestellten Nettoansprüche. Ein Anspruch wird festgestellt, wenn sein Betrag genau bestimmt ist, die Identität des Schuldners oder Gläubigers feststellbar ist, die Zahlungsverpflichtung besteht und sich ein Beleg im Besitz des Unternehmens befindet. Weitere Informationen sind der Allgemeinen Rechnungsführungsverordnung "[\2](\1)" und "[\2](\1)" sowie dem jährlichen "[\2](\1)" zu entnehmen, die online auf der Website der lokalen Gebietskörperschaften der Wallonie abrufbar sind.
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