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Der Leitindikator weist jeder Gemeinde eine Bewertung von 1 bis 8 zu, abhängig von der Anzahl der Umweltinitiativen, die die Gemeinde unter den folgenden 8 Instrumenten ergreift: (1) Ausarbeitung eines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klimaschutz (CAPDC), (2) Biodiversitätszuschuss (3) Flussvertrag, (4) Anwesenheit eines von der SPW subventionierten Ökoberaters, (5) Einbeziehung in einen Naturpark, (6) Haftung für das späte Mähen von Straßenrändern, (7) Plantagenzuschuss (8) Bemerkenswerte Hecken Informationen über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein dieser Instrumente werden gesondert aufgeführt. Darüber hinaus wird auch darüber informiert, ob es eine POLLEC-Finanzhilfe und einen RDPP (Communal Rural Development Plan) gibt, da die Umsetzung dieser Pläne auch als Umweltmaßnahme angesehen werden kann. Diese verschiedenen Initiativen richten sich alle an alle wallonischen Gemeinden, sofern sie die Lastenhefte im Zusammenhang mit den Programmen, in die sie sich einbringen, einhalten. Siehe auch das entsprechende Blatt im Bericht über den Zustand der wallonischen Umwelt. Siehe auch "[\2](\1)" im Bericht über den Zustand der wallonischen Umwelt.
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