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Der Indikator gibt an, ob die Gemeinde Teil einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) ist. Für den Zeitraum 2007-2013 gelten folgende Kriterien für die Einrichtung einer LAG: 1. Die LAG besteht aus öffentlich-privaten Partnerschaften (lokale Institutionen, Verbände, Einzelpersonen usw.) mit mindestens 50% privaten Partnern und mindestens 3 Gemeinden. 2. Das abgedeckte Gebiet muss eine Bevölkerungsdichte von weniger als 150 Einwohnern/km2 oder mehr als 80 % nicht künstlich angelegte Flächen aufweisen. 3. Die Bevölkerung muss zwischen 10000 und 50000 Einwohnern liegen. Da die Kriterien auf dem Gebiet der LAG berechnet werden, ist es unmöglich zu wissen, ob eine Gemeinde förderfähig ist oder nicht. Für den Zeitraum 2014-2020 gelten folgende Kriterien für die Einrichtung einer LAG: 1. Die LAG besteht aus öffentlich-privaten Partnerschaften (lokale Institutionen, Verbände, Einzelpersonen usw.) mit mindestens 50% privaten Partnern und mindestens 3 Gemeinden. 2. Das abgedeckte Gebiet muss eine Bevölkerungsdichte von weniger als 150 Einwohnern/km2 oder mehr als 80 % nicht künstlich angelegte Flächen aufweisen. 3. Die Bevölkerung muss zwischen 10000 und 70000 Einwohnern liegen. Da die Kriterien auf dem Gebiet der LAG berechnet werden, ist es unmöglich zu wissen, ob eine Gemeinde förderfähig ist oder nicht. Weitere Informationen: "[\2](\1)", "[\2](\1)".
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