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Ein zu sanierender Standort (SAR) bezieht sich auf eine Immobilie oder eine Gesamtheit von Immobilien, die für eine Tätigkeit genutzt wurde oder werden soll, mit Ausnahme von Wohnraum, und deren Beibehaltung in ihrem derzeitigen Zustand der ordnungsgemäßen Raumordnung zuwiderläuft oder eine Umstrukturierung des städtischen Gefüges darstellt. Dabei kann es sich um Stätten wirtschaftlicher Tätigkeit (SAED) handeln, aber auch um Stätten, die sozialen Aktivitäten wie Schulen, Krankenhäusern, Sport- oder Kultureinrichtungen wie Theatern und Kinos oder öffentlichen Einrichtungen oder Einrichtungen für öffentliche Zwecke wie Kraftwerke, Verkehrsinfrastrukturen, Feuerwehren sowie Stätten, an denen mehrere Funktionen gleichzeitig oder nacheinander ausgeübt wurden.
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