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Beihilfezonen gemäß dem Gesetz vom 15.5.2014 zur Umsetzung des Pakts für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wiederbelebung (belgisches Amtsblatt, 03.10.2024). Unternehmen, die in ein abgegrenztes Fördergebiet (auch als „störendes Gebiet“ bezeichnet) investieren, können eine Befreiung von 25 % von der Quellensteuer für einen Zeitraum von zwei Jahren pro zusätzlichem Arbeitsplatz erhalten, der durch diese Investition geschaffen und mindestens drei Jahre (KMU) oder fünf Jahre (Großunternehmen) erhalten wird.
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