Jagdgründe, 2024-2025.01

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Übersicht über die Jagdgründe, die in den genehmigten Jagdplänen enthalten sind. Die Genehmigung eines Jagdplans erfolgt gemäß Abschnitt 1 des Dekrets der Flämischen Regierung über die administrative Organisation der Jagd in der Flämischen Region vom 25. April 2014 (belgisches Amtsblatt vom 12. Juni 2014). Ein Vorschlag für einen Jagdplan muss jährlich vor dem 1. April von einem Jagdrechtsinhaber oder der Wildverwaltungseinheit beim Bezirkskommissar der Provinz eingereicht werden, in der sich das Jagdrevier oder der größte Teil davon befindet. Der betreffende Bezirkskommissar genehmigt den Jagdplan vor dem 1. Juli nach etwaigen Anpassungen gemäß den Artikeln 31 und 32 des genannten Dekrets.Ein Jagdplan kann während einer Jagdsaison angepasst werden. Wird ein neuer Vorschlag für einen Jagdplan oder eine Erhaltungserklärung eines unveränderten Jagdplans nicht vor dem 1. April eines laufenden Jahres eingereicht, erlischt die Genehmigung des Jagdplans des Vorjahres automatisch am 1. Juli.

Von / bis

2024-07-01 - 2024-10-01

Aktualisiert

2024-08-01

Kategorie

  • Umwelt
  • Bevölkerung

Format

  • SHP
  • WMS
  • GML
  • JSON

Geografische Abdeckung

Flandern

Lizenz

Offene Datenlizenz Flandern