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Diese Schicht stellt die von der Region verwalteten Straßen dar: Gemäß dem Königlichen Erlass vom 6. Dezember 1991 zur Aufstellung der Liste der Straßen und ihrer Nebenstraßen, die der Region Brüssel-Hauptstadt übertragen wurden, und dessen Änderungen entsprechend den gesetzlichen Angleichungen hat die Region die Verwaltungslast gemäß dem Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt in Bezug auf Straßen, die die Grenzen einer Region vom 17. Juni 1997 überschreiten. Nach den Käufen und Vereinbarungen seit 1991 Diese Schicht stellt auch die kommunalen Straßen unter Artikel 33. Es handelt sich um eine grafische Darstellung der Liste der von der Ordonnanz 33 betroffenen kommunalen Straßen gemäß dem Regierungserlass vom 16.07.1998 (B.S. vom 28.08.1998). Diese Straßen sind kommunal, aber im Falle einer Änderung ist eine Zustimmung der Region erforderlich. Die Aktualisierung dieser Karte wird von der Direktion Verwaltung und Inspektion (DGI) Brüssel Mobilität verwaltet.
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